Re: Betreutes Wohnen
Verfasst: 12. Oktober 2018, 10:26
Themis hat geschrieben:@ sdsdsdsv:
Ich kann dazu nur aus Erfahrung mit psychisch erkrankten Patienten in betreuten Wohngruppen (kenne zwei) beitragen, dass die Alltagsregeln dort sehr streng sind. Es wird erwartet, dass man sich nahtlos und unauffällig einfügt und Besserungswillen zeigt.
Weiterer Konsum von Drogen aller Art, darunter auch Alkohol, in den Wohngruppen ist tabu und Grund für den Hinauswurf.
So, wie Du den Fall beschreibst, nehme ich nicht an, dass der Bekannte in so etwas hineinkäme und vor allem: dort lange bliebe.
Ich war schon dabei mir Hoffnung zu machen, aber diese (sinnvolle) Regelung stellt meinen ursprünglichen Plan wieder in Frage. Das bedeutet, er kommt entweder unfreiwillig in ein solches Programm, oder er versauert in seinem Haus. Das verliert seinen Wert, muss sasniert werden, er endet letztlich auf der Straße oder endlich in einer Wohngemeinschaft.
Das ist wohl die Essenz. Danke.Solange er sich nicht an andere Personen heftet oder jemanden schädigt, kann m. W. nichts unternommen werden - nicht gegen seinen Willen zumindest.
Was die Selbstschädigung angeht, müsste die schon sehr massiv sein; ich denke nicht, dass mittelschwere Verwahrlosung für Zwangsmaßnahmen ausreicht.
Ein erster, wichtiger Schritt wäre m. E., dass der Vater die Betreuung abgibt. Kein Angehöriger kann gezwungen werden, sie zu übernehmen oder beizubehalten. Zu begründen wäre der Rücktritt davon im vorliegenden Fall wohl leicht, falls eine Begründung überhaupt erforderlich ist.
Auch als einziger oder nächster Verwandter hat man keine Verpflichtung zur Übernahme einer Betreuung. Ich weiß das, da ich bei jedem meiner Eltern die Betreuung abgelehnt habe - ich musste nichts erklären oder begründen. (Bei meiner Mutter hat es dann eine Sozialarbeiterin der Caritas für Teilbereiche gemacht, bei meinem Vater ist seit Jahren und mittlerweile für alle Lebensbereiche ein Rechtsanwalt, der auf Betreuungen spezialisiert ist, zuständig. Beides berufliche Betreuer, wie gesagt, und offiziell vom Gericht bestellt.)
Die beiden haben schon Erfahrungen mit mehreren Betreuer an verschiedenen Wohnorten. In einem Fall wohnte der Betreuer in einer anderen, nahe gelegenen Stadt, hat sich mit Müh und Not um Formales gekümmert und alle halbe Jahr einen Sozialarbeiter vorbeigeschickt, der aber vor verschlossener Tür stand und dann unverrichteter Dinge wieder abgezogen ist. Die ungefähr 250 Euro dafür kann der Vater da besser gebrauchen.
Leider sehen sich manche unter einem moralischen Druck, sie im Bedarfsfall für Verwandte zu übernehmen, wie in Deinem Fall evtl. der Vater. Das ist aber Unsinn: Ein bestellter (Berufs-)Betreuer hat Distanz und vor allem in vielen Dingen bessere Sachkenntnis und Kontakte als ein Verwandter, der sich zum Betreuer hat bestellen lassen. Das sollte man nicht vergessen.
Dass ihm naturgemäß weniger an der betreuten Person "liegt" als einem Verwandten (wobei das ja auch sehr relativ ist), kann ebenfalls ein Vorteil sein: Er ist dadurch vorschlags- und handlungsfähiger.
Was soll der am Ende machen? Wenn ihm niemand aufmacht? Oder sich generell verweigert? Ein sehr engagierter Betreuer hätte vielleicht mehr bewegen können.
Wird der Vater sicher ablehnen, ich wollte es nur mal zu bedenken geben.
Vielen Danke für deine Antwort, Themis.